AGB & Lizenzvereinbarung

Diese Lizenzvereinbarung ist eine Vereinbarung zwischen dem Unternehmen und dem Lizenznehmer auf der TellScale-Plattform. Ein Unternehmen wird als Vertragspartner bezeichnet, wenn es ein Konto erstellt und diese Bedingungen akzeptiert. Nur eingetragene Unternehmen können im Rahmen dieser Vereinbarung Vertragspartner werden.

1. Einleitung

‍Kiwus Consulting GmbH stellt den Lizenznehmern auf ihrer Plattform, „TellScale“, eine Software zur Verfügung. Die gesamte Auswahl an Tools und Dienstleistungen, die über die Plattform angeboten werden, werden in dieser Vereinbarung als "Dienstleistungen" bezeichnet.

Das Unternehmen ist kein Anbieter von Inhalten. Der Lizenznehmer und die Nutzer sind keine Angestellten des Unternehmens. Das Unternehmen ist nicht für die Interaktionen zwischen einem Lizenznehmer und den Nutzern verantwortlich, mit Ausnahme der Bereitstellung der technischen Mittel, mit denen die Lizenznehmer ihre Inhalte zur Verfügung stellen. Das Unternehmen haftet nicht für Streitigkeiten, Ansprüche, Verluste, Verletzungen oder Schäden jeglicher Art, die sich aus der Beziehung zwischen Lizenznehmer und Nutzer ergeben, einschließlich, aber nicht beschränkt auf das Vertrauen des Nutzers in die vom Lizenznehmer bereitgestellten Informationen oder die Inhalte des Lizenznehmers zu irgendeinem Zeitpunkt.

2. Informationen über uns

‍Die Website tellscale.de und die Plattform ("TellScale") stehen im Eigentum und werden betrieben von:

Kiwus Consulting GmbH

Sauerbruchstraße 20

90513 Zirndorf

Deutschland

HR-Nummer: HRB 17203

‍Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE322154104

‍E-Mail-Adresse: info@tellscale.com

3. Definitionen

‍3.1. Begriffsbestimmungen für die Zwecke dieser Lizenzvereinbarung:

"Vereinbarung" bezeichnet diese Lizenzvereinbarung, die die gesamte Vereinbarung zwischen dem Unternehmen und dem Lizenznehmer über die Nutzung der Plattform darstellt.

"Unternehmen" (in diesem Vertrag entweder als "das Unternehmen", "wir", "uns" oder "unser" bezeichnet) bezieht sich auf Kiwus Consulting GmbH.

"Lizenznehmer" (in dieser Vereinbarung entweder als "der Lizenznehmer", "sie" oder "ihr" bezeichnet) ist das Unternehmen, das Vertragspartei dieser Lizenzvereinbarung ist.

"Plattform" bezieht sich auf die Website und das Produkt namens TellScale, die vom Unternehmen betrieben werden.

"Inhalt" bezieht sich auf die Inhalte, die vom Lizenznehmer auf der Plattform eingegeben, hochgeladen oder sonst auf eine andere Weise verarbeitet werden. Dazu zählen beispielsweise Kontaktdaten juristischer und natürlicher Personen, Landing Page Vorlagen, Texte, Bilder oder andere Informationen, die vom Lizenznehmer gepostet, hochgeladen, verlinkt oder anderweitig zur Verfügung gestellt werden können, unabhängig von der Form dieses Inhalts.

"Gerät" bezeichnet jedes Gerät, das auf die Plattform zugreifen kann, einschließlich - aber nicht beschränkt auf - Computer, Handys oder digitale Tablets.

“Konto” bezieht sich auf das Konto des Lizenznehmers auf der Plattform.

“Benutzer” oder „Nutzer“ bezieht sich auf die Personen, die der Lizenznehmer zu seinem Konto hinzufügt. Ist der Lizenznehmer selbst aktiver Nutzer der Plattform, so ist diese Bezeichnung auch auf den Lizenznehmer anzuwenden.

“Abonnement” bezieht sich auf eine laufende Lizenzvereinbarung für die Plattform.

Lizenzgebühr bezeichnet das für die Nutzung der Plattform entfallende Nutzungsentgelt.

“Website” bezieht sich auf die Domain oder Subdomain von TellScale oder eine Domain oder Subdomain, die vom Lizenznehmer bereitgestellt wird.

4. Annahme der Bedingungen

‍4.1. Das Unternehmen stellt dem Lizenznehmer sein Service über seine Website zur Verfügung. Mit der Annahme der Bedingungen dieser Lizenzvereinbarung bestätigt der Lizenznehmer, dass er die folgenden Bedingungen gelesen und verstanden hat und damit einverstanden ist, an sie gebunden zu sein, und dass alle Materialien, die der Lizenznehmer auf der Website erstellt oder verwendet, im Rahmen der Rechte des Lizenznehmers liegen.

5. Zugang zur Plattform und Änderungen

5.1. Der Zugang zu unserer Plattform und deren Nutzung erfordern ein Abonnement. Nach dem Erwerb eines Abonnements steht unsere Plattform dem Lizenznehmer und seinen Benutzern für die Dauer dieses Abonnements und aller nachfolgenden Verlängerungen zur Verfügung. Dies gilt nur, wenn alle erforderlichen Zahlungen erfolgreich durchgeführt wurden und der Betrag des Abonnements auf den Konten des Unternehmens registriert sind.

5.2. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, Änderungen an der Plattform durchzuführen:

● Geringfügige Änderungen können erforderlich sein, um grundlegende technische Änderungen vorzunehmen, zum Beispiel um einen Fehler zu beheben oder ein Sicherheitsproblem zu lösen. Wir werden den Lizenznehmer bei Bedarf über wichtige derartige Änderungen informieren; es ist jedoch unwahrscheinlich, dass diese die Nutzung unserer Plattform durch den Lizenznehmer oder die Verfügbarkeit der Inhalte des Lizenznehmers wesentlich beeinflussen;

● Geringfügige Änderungen können vorgenommen werden, um Gesetzesänderungen oder anderen regulatorischen Anforderungen Rechnung zu tragen. Wir werden den Lizenznehmer bei Bedarf über wichtige Änderungen informieren (einschließlich, falls zutreffend, über alles, was der Lizenznehmer tun muss), es ist jedoch unwahrscheinlich, dass sie die Nutzung unserer Plattform durch den Lizenznehmer oder die Verfügbarkeit seiner Inhalte wesentlich beeinflussen; und

● Wir werden unsere Plattform im Laufe der Zeit weiterentwickeln und verbessern und in einigen Fällen erhebliche Änderungen daran vornehmen. Der Lizenznehmer wird über alle derartigen Änderungen mit entsprechenden Ankündigungen in der Anwendung auf dem Laufenden gehalten.

5.3. Obwohl wir mit vertrauenswürdigen Partnern und Dienstleistern zusammenarbeiten, können technische Probleme auftreten. Wir werden unser Bestes tun, um so schnell wie möglich Lösungen zu finden, aber wir übernehmen keine Haftung für derartige Vorfälle. Wir sind stets bestrebt, sicherzustellen, dass unsere Plattform und die Inhalte der Lizenznehmer jederzeit verfügbar sind. In bestimmten, begrenzten Fällen kann es jedoch erforderlich sein, dass wir die Verfügbarkeit vorübergehend aussetzen, um bestimmte, in Punkt 5.2 beschriebene Änderungen vorzunehmen. Sofern wir nicht auf einen Notfall oder ein dringendes Problem reagieren, informieren wir den Lizenznehmer im Voraus über alle Unterbrechungen der Verfügbarkeit. Wenn wir unsere Plattform und/oder die Verfügbarkeit der Inhalte des Lizenznehmers länger als 24 durchgehend aussetzen müssen, fügen wir die entsprechende Zeitspanne zur Dauer des aktuellen Abonnementzeitraums des Lizenznehmers hinzu, ohne dass dem Lizenznehmer Kosten entstehen, auf volle Tage aufgerundet. Generell nehmen wir Wartungen an der Plattform grundsätzlich außerhalb der gängigen Geschäftszeiten (8 - 20 Uhr) vor.

6. Abonnement, Bedingungen und Zahlung

‍6.1. Abonnement und Bedingungen

Ein einzelnes Abonnement kann nur von einem Lizenznehmer genutzt werden und wird bei jährlicher Zahlung für eine Dauer von zwölf (12) Monaten und bei monatlicher Zahlung für die Dauer von einem (1) Monat abgeschlossen. Der Lizenznehmer und die Benutzer sind nicht berechtigt, das Konto oder ihre Kontodaten mit anderen Personen zu teilen. Die gemeinsame Nutzung von Inhalten kann nur durch den Lizenznehmer erfolgen, indem er Benutzer zu seinen Inhalten hinzufügt.

Der Umfang des Abonnements und die damit zusammenhängenden Leistungen sind in Leistungspakete unterteilt. Der Umfang der zur Verfügung stehenden Funktionen der Plattform richten sich nach der am Tag des Abschlusses dieser Lizenzvereinbarung auf der Webseite verlautbarten Preisliste.

6.2. Änderung des Leistungspaketes

6.2.1. Upgrade

▪ Es ist möglich während der Laufzeit dieser Lizenzvereinbarung das Leistungspaket zu einem höherwertigen aufzuwerten. Ab dem Zeitpunkt der Aufwertung wird der neue Preis laut Preisliste verrechnet, wobei bereits geleistete Zahlungen für niederwertige Pakete bei der Verrechnung berücksichtig und gutgeschrieben werden.

6.2.2. Downgrade

▪ Ein Wechsel von einem höherwertigen zu einem niederwertigem Leistungspaket jederzeit zum Ablauf des Abonnements möglich. Bis zum Ende einer laufenden Lizenzvereinbarung sind die Funktionen des höherwertigen Leistungspaketes in vollem Umfang nutzbar und es werden die Kosten des höherwertigen Leistungspaketes fällig. Ab dem ersten Tag nach Ende einer laufenden Lizenzperiode findet die Umstellung auf das niederwertigere Leistungspaket statt.

Im Falle eines Downgrades werden Daten, die mit den Funktionen eines höherwertigen Leistungspaket erstellt, bearbeitet oder sonst in einer Form verarbeitet wurden gespeichert, der Zugriff darauf ist jedoch nicht mehr möglich. Diese Daten sind im Falle eines späteren Upgrades wieder verfügbar. Eine Löschung erfolgt erst mit der Kündigung der Lizenzvereinbarung wie unten beschrieben. Benutzerkonten die das Kontingent des geringwertigeren Leistungspaketes übersteigen haben keinen Zugriff mehr.

6.3. Zahlung

Anfallende Lizenzgebühren werden, basierend auf der öffentlich auf der Webseite bekannt gemachten Preisliste, ja nach Wunsch des Lizenznehmers entweder monatlich oder jährlich verrechnet. Die Zahlschuld entsteht für den gesamten Lizenzzeitraum mit dem Abschluss dieser Lizenzvereinbarung. Lizenzgebühren werden mit der gesetzlichen Mehrwertsteuer verrechnet.

6.3.1. Monatliche Zahlung

Die monatliche Lizenzgebühr ist am ersten Tag des Abschlusses der Lizenzvereinbarung und in weitere Folge am jeweiligen Tag des Monats fällig, der dem Tag des Monats des Abschlusses der Lizenzvereinbarung entspricht.

6.3.2. Jährliche Zahlung

Wird die monatliche Lizenzgebühr jährlich bezahlt so ist der gesamte Betrag am ersten Tag des Abschlusses der Lizenzvereinbarung oder der automatischen Verlängerung fällig.

6.4. Zahlungsmethoden

Zahlungen werden in all jenen Formen akzeptiert, wie sie zum Zeitpunkt der Fälligkeit über das Zahlungssystem der Plattform angeboten werden. Dem Unternehmen steht es frei zuvor angebotene Zahlungsmethode zu entfernen, wobei dem Lizenznehmer fristgerecht eine adäquate Alternative anzubieten ist. Die Entfernung einer Zahlungsmethode ohne Ankündigung oder Alternative kann nicht zu einem Zahlungsverzug führen.

6.5. Zahlungsverzug und Mahnung

6.5.1. Sperrung

Kommt der Lizenznehmer mit der Zahlung der Nutzungsgebühr in Verzug, so ist das Unternehmen berechtigt, die Leistungen vorübergehend einzustellen („Sperrung“). Das Unternehmen hat die Sperrung jedoch 14 Tage im Voraus anzudrohen und eine Aktualisierung der Zahlungsinformationen zu ermöglichen. Die Sperre unterbleibt bzw. ist aufzuheben, sobald der Lizenznehmer die Zahlung vollständig leistet. Während der Sperrung hat der Lizenznehmer keinen Zugriff auf die Plattform. Der Lizenznehmer hat kein Recht auf Entschädigung des Zeitraumes, in dem der Zugriff zur Plattform gesperrt war.

6.5.2. Mahnspesen und Verzugszinsen

Das Unternehmen behält sich vor für Zahlungsverzüge angemessene Mahnspesen und Verzugszinsen einzufordern, wenn der Zahlungsverzug 14 Tage überschreitet.

6.6. Kündigung

Die Mindestvertragslaufzeit dieser Vereinbarung beträgt einen (1) Monate ab dem Tag des Abschlusses dieser Lizenzvereinbarung und verlängert sich zu diesem Stichtag monatlich bzw. bei jährlicher Zahlung jährlich. Diese Vereinbarung kann bis zu 1 Tag vor dem Stichtag schriftlich gekündigt werden.

Nach wirksamer Kündigung werden die Daten auf dem Konto des Lizenznehmers für 3 Monate gespeichert. Während dieses Zeitraumes ist eine Reaktivierung des Kontos durch den Lizenznehmer möglich; danach werden die Daten unwiderruflich gelöscht.

6.6.1. Deaktivierung und Löschung des Kontos

Der Lizenznehmer kann sich dazu entscheiden das Konto mit allen zugehörigen Daten vor Ender der Lizenzlaufzeit zu deaktivieren oder sämtliche Daten unwiderruflich zu löschen, die nicht durch das Unternehmen zur Erfüllung von gesetzlichen Pflichten oder aus Eigeninteresse gespeichert bleiben müssen.

7. Allgemeine Bedingungen

‍7.1. Der Lizenznehmer verpflichtet sich, den Dienst nicht an Dritte zu lizenzieren, weiterzuverkaufen, zu vermieten, zu übertragen oder zu vertreiben. Ausnahmen bedürfen der schriftlichen Genehmigung durch das Unternehmen, bevor sie vorgenommen werden.

Der Lizenznehmer verpflichtet sich, die Plattform nicht für illegale Zwecke zu nutzen, wie z.B. die Verletzung der Privatsphäre, des Dateneigentums oder der Rechte an geistigem Eigentum

7.2. Der Lizenznehmer der Plattform erkennt an, dass das Unternehmen Eigentümer der Software ist und dass der Lizenznehmer kein Recht dazu hat, den Quellcode der Software anzupassen, zu hacken oder zurückzuentwickeln.

Der Lizenznehmer ist für die in seinem Plattformkonto gespeicherten Daten und für alle Daten, die von seinem Plattformkonto aus gesendet oder veröffentlicht werden, verantwortlich. Das Unternehmen kann keine Verantwortung für rassistische, verleumderische oder diffamierende Nachrichten jeglicher Art übernehmen, die über das Plattformkonto des Lizenznehmers versandt oder veröffentlicht werden, und der Lizenznehmer befreit das Unternehmen von allen Schäden im Zusammenhang mit einem solchen Vorfall.

7.3. Der Lizenznehmer verpflichtet sich, seine Anmeldedaten vertraulich zu behandeln und jede Anmeldung auf eine Person zu beschränken. Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, ein Benutzerkonto mit anderen Personen zu teilen. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, das Konto des Lizenznehmers sofort und ohne Vorwarnung zu löschen, wenn der Lizenznehmer gegen die oben genannten Bedingungen verstößt. Wenn wir nach eigenem Ermessen feststellen, dass der Lizenznehmer seine Zugriffsrechte auf die Plattform missbraucht hat, wird die Kündigung ohne Vorwarnung sofort wirksam. Das Unternehmen wird nach Möglichkeit versuchen, den Lizenznehmer im Voraus zu kontaktieren, um ihm eine angemessene Gelegenheit zur Abhilfe zu geben.

7.4. Der Lizenznehmer darf keine Videos, Bilder, Texte, Tonaufnahmen oder andere Werke (zusammenfassend "Inhalte") hochladen, einstellen oder übertragen (zusammenfassend "übermitteln"), die:

● Urheberrechte oder andere Rechte Dritter (z. B. Markenrechte, Datenschutzrechte usw.) verletzen;

● Sexuelle Inhalte oder Pornografie enthalten (wobei jedoch nicht-sexuelle Nacktheit erlaubt ist);

● hasserfüllte, verleumderische oder diskriminierende Inhalte enthalten oder zum Hass gegen eine Person oder Gruppe aufrufen;

● Minderjährige ausbeutet;

● illegale Handlungen oder extreme Gewalt darstellen;

● Darstellung von Tierquälerei oder extremer Gewalt gegenüber Tieren enthalten;

● Betrügerische oder zweifelhafte Geschäftsmodelle fördern;

● oder gegen geltendes Recht oder die guten Sitten verstoßen.

7.5. Das Unternehmen hat das Recht, Inhalte ohne Vorankündigung zu entfernen, wenn der Lizenznehmer und die mit ihm verbundenen Nutzer Inhalte hochladen, die diesen Regeln widersprechen.

Die Kündigung des Abonnements des Lizenznehmers hat zur Folge, dass dessen Inhalte für einen Zeitraum von sechs Monaten ab dem Tag, an dem das Abonnement von uns oder dem Lizenznehmer gekündigt wurde, gespeichert werden. Die Inhalte können innerhalb dieses Zeitraums wieder aktiviert werden. Danach werden die Inhalte und die damit verbundenen Informationen unwiderruflich gelöscht.

8. Urheberrechte

‍8.1. Geistige Eigentumsrechte an der Software. Das Unternehmen behält alle Rechte, Titel und Interessen an unseren jeweiligen Patenten, Erfindungen, Urheberrechten, Marken, Domänennamen und allen anderen geistigen oder Eigentums- und/oder Schutzrechten. Die dem Lizenznehmer gewährten Rechte zur Nutzung des Dienstes übertragen keine Rechte an Patenten, Erfindungen, Urheberrechten, Marken, Domänennamen oder sonstigem geistigen Eigentum von uns.

Das Urheberrecht für alle mit der Plattform erstellten Inhalte liegt beim Lizenznehmer.

8.2. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, Inhalte, die keine geschäftskritischen oder persönlichen Daten enthalten, für Marketingzwecke und Referenzmaterial zu verwenden.

9. Datenschutz

‍9.1. Bei der Bereitstellung der Plattform und des Dienstes für den Lizenznehmer wird das Unternehmen alle administrativen und technischen Sicherheitsvorkehrungen treffen, um die Sicherheit, Vertraulichkeit und Integrität Ihrer Daten zu schützen.

Das Unternehmen hat nur dann Zugriff auf das Konto des Unternehmers, wenn dieser technische Unterstützung anfordert. Der Vertragspartner wird jedes Mal, wenn ein Mitarbeiter von uns auf Ihr Konto zugreifen muss, um seine ausdrückliche Zustimmung gebeten. Kein Mitarbeiter des Unternehmens wird ohne vorherige Erlaubnis auf das Konto des Vertragspartners zugreifen, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben, und in solchen Fällen wird das Unternehmen, soweit gesetzlich zulässig, den Vertragspartner informieren.

9.2. Das Unternehmen hat das Recht, diese Daten im Hinblick auf allgemeine Trends und Zahlen zu analysieren, jedoch nicht auf persönlicher Ebene oder auf der Ebene des Vertragspartners, es sei denn, der Vertragspartner hat dem zugestimmt oder dies beantragt. Weitere Informationen zum Datenschutz werden auf der Webseite des Unternehmens verlautbart.

10. Haftungsbeschränkung

‍10.1. Keine Folgeschäden. Unter keinen Umständen und unter keiner Rechtstheorie (sei es durch Vertrag, Fahrlässigkeit oder anderweitig) haftet eine der Vertragsparteien dieser Bedingungen oder die verbundenen Unternehmen dieser Partei oder ihre jeweiligen leitenden Angestellten, Direktoren, Mitarbeiter, Vertreter, Lieferanten oder Lizenzgeber gegenüber der anderen Partei oder einem Dritten für indirekte, beiläufig entstandene, exemplarische Schäden, Folgeschäden, Schäden mit Strafcharakter oder andere ähnliche Schäden, einschließlich entgangener Gewinne, entgangener Verkäufe oder Geschäfte, Geschäftsunterbrechungen oder anderer Verluste, die einer solchen Partei im Zusammenhang mit diesen Bedingungen oder dem Dienst entstanden sind. Begrenzung des Schadensersatzes der Höhe nach. Ungeachtet anderslautender Bestimmungen in diesen Bedingungen ist die Gesamthaftung des Unternehmens und des Lizenznehmers (einschließlich aller seiner verbundenen Unternehmen) für Schäden (in Geld oder anderweitig), die vom Lizenznehmer oder einem Dritten im Zusammenhang mit unserem Dienst geltend gemacht werden, auf den niedrigeren der folgenden Beträge begrenzt: tatsächlich entstandene Schäden oder 100 % der vom Lizenznehmer für den Dienst gezahlten oder zu zahlenden Zahlungen während der letzten zwölf (12) Monate vor der Geltendmachung des Anspruchs oder während der Dauer der laufenden Laufzeit. Die Parteien erkennen an und stimmen zu, dass der wesentliche Zweck darin besteht, die Risiken im Rahmen dieser Bedingungen zwischen den Parteien aufzuteilen und ihre potenzielle Haftung angesichts der im Rahmen dieser Vereinbarung erhobenen Gebühren zu begrenzen, die wesentlich höher gewesen wären, wenn das Unternehmen eine andere als die hierin festgelegte Haftung übernommen hätte. Die Parteien haben sich bei ihrer Entscheidung, diese Bedingungen einzugehen, auf diese Einschränkungen verlassen.

10.2. Die Haftung für die Verletzung der Vertraulichkeit, des Datenschutzes und des geistigen Eigentums Dritter ist für beide Parteien unbegrenzt.

11. Schadloshaltung

‍11.1. Schadloshaltung durch das Unternehmen

Das Unternehmen stellt den Lizenznehmer von allen Ansprüchen frei, die von Dritten aufgrund der Nutzung der Plattform durch das Unternehmen erhoben werden und in denen behauptet wird, dass die Plattform ein gültiges Patent oder Urheberrecht verletze oder Geschäftsgeheimnisse Dritter veruntreue (diese Ansprüche werden zusammenfassend als "Ansprüche" bezeichnet). Das Unternehmen verteidigt sich auf eigene Kosten gegen solche Ansprüche und zahlt den in diesem Zusammenhang vereinbarten oder rechtskräftig zugesprochenen Schadenersatz, einschließlich der angemessenen Gebühren und Auslagen der vom Unternehmen mit der Verteidigung beauftragten Anwälte, vorausgesetzt, dass

● der Lizenznehmer die Gesellschaft unverzüglich von der Androhung oder Mitteilung eines solchen Anspruchs in Kenntnis setzt,

● die Gesellschaft die alleinige und ausschließliche Kontrolle und Befugnis zur Auswahl der Verteidigungsanwälte, zur Verteidigung und/oder zur Beilegung eines solchen Anspruchs hat und

● der Lizenznehmer in diesem Zusammenhang vollständig mit dem Unternehmen kooperiert. Wenn die Nutzung der Plattform durch den Lizenznehmer Gegenstand eines solchen Anspruchs geworden ist oder nach unserer Auffassung wahrscheinlich werden wird, werden wir den Dienst ersetzen oder modifizieren, um ihn durch eine Modifikation der Plattform durch eine andere Person als das Unternehmen nicht verletzend zu machen.

11.2. Schadloshaltung durch den Lizenznehmer

Der Lizenznehmer erklärt sich damit einverstanden, das Unternehmen zu verteidigen, zu entschädigen und schadlos zu halten gegen jegliche Ansprüche, Klagen oder Forderungen, einschließlich angemessener Gebühren für Rechtsberatung und professionelle Dienstleistungen, die sich aus der Verletzung dieser Bedingungen oder dem Zugang, der Nutzung, dem Missbrauch oder der illegalen Nutzung des Dienstes durch den Lizenznehmer und seine Nutzer ergeben. Das Unternehmen wird Sie über alle derartigen Ansprüche, Klagen oder Verfahren in Kenntnis setzen. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, die ausschließliche Verteidigung und Kontrolle über jede Angelegenheit zu übernehmen, die gemäß diesem Abschnitt entschädigungspflichtig ist; in diesem Fall stimmen Sie zu, mit allen angemessenen Anfragen zu kooperieren, um unsere Verteidigung in dieser Angelegenheit zu unterstützen.

12. Rechtsbeziehung zwischen den Parteien

‍Die Vereinbarung begründet keine Partnerschaft, kein Franchise, kein Joint Venture, keine Agentur, kein Treuhand- oder Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien.

13. Salvatorische Klausel

‍Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages von einem zuständigen Gericht für nicht durchsetzbar befunden werden, so ist diese Bestimmung vom Gericht so zu ändern und auszulegen, dass die ursprüngliche Bestimmung im größtmöglichen gesetzlich zulässigen Umfang erreicht wird, und die übrigen Bestimmungen des Vertrages bleiben in Kraft.

14. Abtretung; gesamte Vereinbarung; Änderungen

‍Nach vorheriger schriftlicher Mitteilung an die andere Vertragspartei kann jede Vertragspartei die Vereinbarung ganz oder teilweise ohne Einschränkung abtreten oder übertragen, vorausgesetzt, der Erwerber erklärt sich mit den Bedingungen dieser Vereinbarung voll einverstanden. Die Vereinbarung vorangegangenen Versionen von Vereinbarungen oder Absprachen zwischen den Parteien (mit Ausnahme von schriftlichen Vereinbarungen, die von beiden Parteien ausdrücklich akzeptiert und ausgeführt wurden). Wir sind berechtigt, diese Lizenzvereinbarung von Zeit zu Zeit zu ändern; in diesem Fall treten die neuen Bedingungen an die Stelle früherer Versionen, sofern solche Änderungen die dem Lizenznehmer erbrachten Leistungen nicht wesentlich verringern. Der Lizenznehmer wird schriftlich über die neue Lizenzvereinbarung informiert

15. Geltendes Recht und Streitbeilegung

‍Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht und ist nach diesem auszulegen. Alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag ergeben, werden nach der Schiedsgerichtsordnung der Internationalen Handelskammer von einem oder mehreren gemäß dieser Ordnung ernannten Schiedsrichtern endgültig entschieden. Scheitert das Schiedsverfahren, so werden alle Streitigkeiten durch das zuständige Gericht in Nürnberg endgültig entschieden.

16. Keine weiteren Rechte

‍Im Rahmen dieses Vertrages werden keine weiteren Rechte oder Lizenzen stillschweigend, durch Rechtsverwirkung, Gesetz oder auf andere Weise gewährt, es sei denn, dies ist in diesem Vertrag ausdrücklich vorgesehen.

17. Unterzeichnung

‍Diese Lizenzvereinbarung wird durch Erstellung eines Nutzer-Accounts wirksam.

Anhang 1

Auftragsverarbeitervereinbarung gemäß Art 28 DSGVO

Diese Auftragsverarbeitervereinbarung ("Vereinbarung") ist Teil der Lizenzvereinbarung ("Hauptvertrag") zwischen dem Auftragnehmer, im Weiteren das "Unternehmen", und der Kiwus Consulting GmbH, genannt "Auftragsverarbeiter", zusammen die "Parteien".

Das Unternehmen handelt als Verantwortlicher.

Das Unternehmen möchte im Rahmen der Benutzung der Plattform "TellScale" die Verarbeitung von Plattformdaten (definiert unter Absatz 3) der betroffenen Personenkategorien (definiert unter Absatz 4), die die Verarbeitung personenbezogener Daten beinhalten, an den Auftragsverarbeiter übertragen. Der Auftragsverarbeiter ist berechtigt, sich zur Erfüllung der Verpflichtungen Subauftragsverarbeitern zu bedienen und diesen die Verarbeitung zu übertragen.

Die Parteien streben eine Auftragsverarbeitervereinbarung an, die den Anforderungen des geltenden Rechtsrahmens in Bezug auf die Datenverarbeitung und der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) gerecht wird.

Die Vertragsparteien wollen ihre Rechte und Pflichten regeln.

Es wird folgendes Vereinbart:

1. Definitionen und Auslegung

1.1 Sofern hierin nicht anders definiert, haben die in diesem Vertrag verwendeten Begriffe und Ausdrücke die folgende Bedeutung:

1.1.1 "Vereinbarung" bezeichnet diese Auftragsverarbeitervereinbarung samt Anhang;

1.1.2 "Plattformdaten" bezeichnet alle Daten, die von einem Auftragsverarbeiter im Namen des Unternehmens gemäß oder in Verbindung mit dem Hauptvertrag verarbeitet werden;

1.1.3 "Datenschutzgesetze" bezeichnet die in Österreich anwendbaren Datenschutzgesetze und, soweit anwendbar, die Datenschutzgesetze eines anderen Landes;

1.1.4 "EU-Datenschutzgesetze" bezeichnet die EU-Richtlinie 95/46/EG, wie sie in die innerstaatliche Gesetzgebung der einzelnen Mitgliedstaaten umgesetzt wurde und geändert, ersetzt oder ersetzt wird, einschließlich der DSGVO und der Gesetze zur Umsetzung oder Ergänzung der DSGVO;

1.1.5 "DSGVO" bezeichnet die EU-Datenschutzgrundverordnung 2016/679;

1.1.6 "Datenübermittlung" bedeutet:

1.1.6.1 eine Übermittlung von Plattformdaten vom Unternehmen an einen Auftragsverarbeiter; oder

1.1.6.2 eine Weiterübermittlung von Plattformdaten von einem Auftragsverarbeiter an einen Sub-Auftragsverarbeiter oder zwischen zwei Niederlassungen eines Auftragsverarbeiters, jeweils in Fällen, in denen eine solche Übermittlung durch Datenschutzgesetze (oder durch die Bedingungen von Datenübermittlungsvereinbarungen, die eingerichtet wurden, um die Datenübermittlungsbeschränkungen der Datenschutzgesetze zu berücksichtigen) verboten wäre;

1.1.7 "Dienste" bezeichnet die vom Unternehmen bereitgestellte Plattform;

1.1.8 "Sub-Auftragsverarbeiter" bezeichnet jede Person, die vom oder im Namen des Auftragsverarbeiters mit der Verarbeitung personenbezogener Daten im Namen des Unternehmens in Verbindung mit dem Vertrag beauftragt wird;

1.2 Die Begriffe "Kommission", "für die Verarbeitung Verantwortlicher", "betroffene Person", "Mitgliedstaat", "personenbezogene Daten", "Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten", "Verarbeitung" und "Aufsichtsbehörde" haben die gleiche Bedeutung wie in der DSGVO, und die entsprechenden Begriffe sind entsprechend auszulegen.

2. Verarbeitung von Plattformdaten

2.1 Der Auftragsverarbeiter muss:

2.1.1 bei der Verarbeitung von Plattformdaten alle geltenden Datenschutzgesetze einhalten; und

2.1.2 darf Plattformdaten nur nach den dokumentierten Anweisungen des jeweiligen Unternehmens verarbeiten.

2.2 Das Unternehmen weist den Auftragsverarbeiter an, Plattformdaten zu verarbeiten.

2.3 Detaillierte Beschreibung der Verarbeitung

Der Auftragsverarbeiter ist für verschiedene Aspekte der Datenverarbeitung verantwortlich, die im Folgenden detailliert beschrieben werden:

2.3.1 Zwecke der Verarbeitung

Die Datenverarbeitung erfolgt hauptsächlich zu folgenden Zwecken:

Zur Bereitstellung und Verbesserung unserer Dienstleistungen: Dies kann beispielsweise die Anpassung von Inhalten und Erfahrungen, die Beantwortung von Anfragen oder die Bereitstellung von Kundensupport beinhalten.

Für analytische Zwecke: Dies beinhaltet die Verwendung von Daten zur Messung der Leistung und Effektivität unserer Dienstleistungen und zur Verbesserung unserer Systeme und Prozesse.

2.3.2 Kontext der Verarbeitung

Die Datenverarbeitung erfolgt im Rahmen der Erbringung unserer Dienstleistungen. Das kann beispielsweise die Verarbeitung von Daten beinhalten, die bei der Registrierung von Benutzern, der Nutzung unserer Dienstleistungen oder der Interaktion mit unserem Kundenservice erfasst werden.

2.3.3 Verarbeitungsverfahren

Die angewendeten Verfahren zur Datenverarbeitung können variieren, je nachdem, welche spezifischen Dienstleistungen genutzt werden. Dies kann das Sammeln, Speichern, Organisieren, Strukturieren, Analysieren, Übertragen oder Löschen von Daten beinhalten. Der Auftragsverarbeiter implementiert dabei stets angemessene technische und organisatorische Maßnahmen, um die Sicherheit der verarbeiteten Daten zu gewährleisten.

3. Art der Plattformdaten

Folgende Daten werden vom Auftragsverarbeiter verarbeitet:

Bestandsdaten (Namen, Adressen), Kontaktdaten (E-Mail, Telefonnummern), Inhaltsdaten (Texteingaben, Fotografien, Videos, etc.), Abrechnungsdaten (Zahlungsinformationen, Adressen).

4. Kategorien betroffener Personen

Folgende Kategorien betroffener Personen unterliegen der Verarbeitung:

User, Kunden der User, Interessenten der User.

5. Personal des Auftragsverarbeiters

Der Auftragsverarbeiter ergreift angemessene Maßnahmen, um die Zuverlässigkeit aller Mitarbeiter, Bevollmächtigten oder Auftragnehmer des Auftragsverarbeiters, die Zugang zu den Plattformdaten haben, zu gewährleisten, wobei in jedem Fall sichergestellt wird, dass der Zugang streng auf die Personen beschränkt ist, die die betreffenden Plattformdaten kennen müssen bzw. auf sie zugreifen müssen, soweit dies für die Zwecke des Hauptvertrags unbedingt erforderlich ist, und um die geltenden Gesetze im Zusammenhang mit den Pflichten dieser Personen gegenüber dem Auftragsverarbeiter einzuhalten, wobei sichergestellt wird, dass alle diese Personen Vertraulichkeitsverpflichtungen oder beruflichen oder gesetzlichen Verschwiegenheitspflichten unterworfen sind.

6. Sicherheit

Unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Wahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen trifft der Auftragsverarbeiter in Bezug auf die Plattformdaten geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein diesem Risiko angemessenes Sicherheitsniveau zu gewährleisten, gegebenenfalls einschließlich der in Artikel 32 Absatz 1 DSGVO genannten Maßnahmen.

Bei der Bewertung des angemessenen Sicherheitsniveaus berücksichtigt der Auftragsverarbeiter insbesondere die Risiken, die sich aus der Verarbeitung ergeben, insbesondere aus einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten.

6.1 Details zu technischen und organisatorischen Maßnahmen

Der Auftragsverarbeiter ist verpflichtet, konkretisierte technische und organisatorische Maßnahmen zu implementieren und aufrechtzuerhalten. Diese Maßnahmen können, sind aber nicht beschränkt auf: physische und elektronische Zugangskontrollen zu den Daten, Verschlüsselung von Daten während der Übertragung und bei der Speicherung, regelmäßige Sicherheitsüberprüfungen und Aktualisierungen der Systeme, Maßnahmen zur Sicherstellung der Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit und Belastbarkeit der Systeme und Dienste der Datenverarbeitung, Maßnahmen zur raschen Wiederherstellung der Daten nach einem physischen oder technischen Zwischenfall, und Prozesse zur regelmäßigen Überprüfung, Bewertung und Evaluierung der Wirksamkeit der technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit der Verarbeitung.

7. Sub-Auftragsverarbeiter

Der Auftragsverarbeiter ist berechtigt, jeden Unterauftragsverarbeiter, der zur Erfüllung seiner Pflichten erforderlich ist, zu beauftragen und seine Daten weiterzugeben.

Zum Zeitpunkt der Unterzeichnung dieser Vereinbarung werden vom Auftragsverarbeiter folgende Sub-Auftragsverarbeiter herangezogen:

- Stripe

- Tremendous

Für die Dienstleistung der Gutscheinausgabe wird der Sub-Auftragsverarbeiter "Tremendous" verwendet. Dieser Sub-Auftragsverarbeiter ist für die Bereitstellung und Verwaltung der Gutscheine zuständig, die den Nutzern unseres Services angeboten werden.

Nutzer haben die Möglichkeit, die Verwendung von "Tremendous" zur Gutscheinausgabe nach eigenem Ermessen zu akzeptieren oder abzulehnen. Die Entscheidung liegt vollständig bei den Nutzern und sie können diese Option in ihren persönlichen Einstellungen innerhalb des Services verwalten.

Sollte der Nutzer sich gegen die Nutzung von "Tremendous" entscheiden, wird dieser Sub-Auftragsverarbeiter nicht zur Gutscheinausgabe verwendet. Der Nutzer hat jedoch die Möglichkeit, seine Entscheidung jederzeit zu ändern, indem er die entsprechenden Einstellungen in seinem Nutzerkonto anpasst.

8. Betroffenenrechte

8.1 Unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung unterstützt der Auftragsverarbeiter das Unternehmen, indem er geeignete technische und organisatorische Maßnahmen ergreift, soweit dies möglich ist, um die Verpflichtungen des Unternehmens zu erfüllen, wie sie vom Unternehmen vernünftigerweise verstanden werden, um auf Anfragen zur Ausübung der Rechte der betroffenen Person gemäß den Datenschutzgesetzen zu reagieren.

8.2 Der Auftragsverarbeiter muss:

8.2.1 das Unternehmen unverzüglich benachrichtigen, wenn er eine Anfrage einer betroffenen Person gemäß einem Datenschutzgesetz in Bezug auf die Plattformdaten erhält;

8.2.2 und sicherstellen, dass er auf dieses Ersuchen nur auf dokumentierte Anweisungen des Unternehmens oder aufgrund von anwendbaren Gesetzen, denen der Auftragsverarbeiter unterliegt, antwortet; in diesem Fall muss der Auftragsverarbeiter das Unternehmen, soweit dies nach den anwendbaren Gesetzen zulässig ist, über diese rechtlichen Anforderungen informieren, bevor der Auftragsverarbeiter auf das Ersuchen antwortet.

9. Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten

Der Auftragsverarbeiter hat das Unternehmen unverzüglich zu benachrichtigen, wenn er von einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten Kenntnis erlangt, die die Plattformdaten betrifft, und dem Unternehmen ausreichende Informationen zur Verfügung zu stellen, damit das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Meldung oder Information der betroffenen Personen über die Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten gemäß den Datenschutzgesetzen nachkommen kann.

Der Auftragsverarbeiter arbeitet mit dem Unternehmen zusammen und ergreift auf Anweisung des Unternehmens angemessene Maßnahmen, um bei der Untersuchung, Abschwächung und Behebung eines solchen Verstoßes gegen den Schutz personenbezogener Daten zu helfen.

10. Datenschutzfolgenabschätzung und vorherige Konsultation des Auftragsverarbeiters

Der Auftragsverarbeiter unterstützt das Unternehmen in angemessener Weise bei allen Datenschutz-Folgenabschätzungen und vorherigen Konsultationen mit Aufsichtsbehörden oder anderen zuständigen Datenschutzbehörden, die das Unternehmen nach vernünftigem Ermessen gemäß Artikel 35 oder 36 der DSGVO oder gleichwertigen Bestimmungen anderer Datenschutzgesetze für erforderlich hält, und zwar jeweils ausschließlich in Bezug auf die Verarbeitung von Plattformdaten durch die Auftragsverarbeiter und unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung und der den Auftragsverarbeitern vorliegenden Informationen.

11. Vertragsdauer und Datenlöschung

Die Laufzeit dieses Vertrags ist an die Laufzeit des Hauptvertrags gebunden. Mit der Beendigung des Hauptvertrags endet auch dieser Vertrag automatisch. Nach Beendigung des Vertrags hat der Auftragsverarbeiter die Pflicht, sämtliche im Zusammenhang mit diesem Vertrag erlangten Plattformdaten zu löschen.

1. Ausnahmeregelungen zur Datenlöschung: Der Auftragsverarbeiter ist berechtigt, bestimmte Daten nach Beendigung des Vertrags beizubehalten, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben ist oder aus anderen zwingenden legitimen Gründen erforderlich ist, z. B. zur Verteidigung gegen rechtliche Ansprüche oder zur Einhaltung von Backup- und Archivierungsverpflichtungen. In solchen Fällen beschränkt sich die Aufbewahrung der Daten ausschließlich auf den Zweck, für den sie behalten werden müssen.

2. Jegliche Form von Daten, die nach Beendigung des Vertrags beibehalten werden, unterliegen weiterhin den Verpflichtungen des Datenschutzes und der Vertraulichkeit, wie sie in diesem Vertrag festgelegt sind. Der Auftragsverarbeiter hat dafür Sorge zu tragen, dass diese Daten sicher aufbewahrt und vor unbefugtem Zugriff geschützt sind.

3. Der Auftragsverarbeiter hat auf Anforderung des Verantwortlichen eine Bestätigung über die vollständige Löschung der Daten vorzulegen, außer in Fällen, in denen gesetzliche oder andere legitime Gründe eine weitere Aufbewahrung erfordern.

12. Audits

Der Auftragsverarbeiter stellt dem Unternehmen auf Anfrage alle Informationen zur Verfügung, die erforderlich sind, um die Einhaltung dieses Vertrags nachzuweisen, und gestattet Audits, einschließlich Inspektionen, durch das Unternehmen oder einen vom Unternehmen beauftragten Prüfer in Bezug auf die Verarbeitung der Plattformdaten durch die Auftragsverarbeiter und trägt dazu bei.

Informations- und Prüfungsrechte des Unternehmens ergeben sich aus Abschnitt 10.1 nur insoweit, als der Vertrag ihnen nicht anderweitig Informations- und Prüfungsrechte einräumt, die den einschlägigen Anforderungen des Datenschutzrechts entsprechen.

13. Datenübermittlung

Der Auftragsverarbeiter darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Unternehmens keine Daten in Länder außerhalb der EU und/oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) übertragen oder deren Übertragung genehmigen. Werden personenbezogene Daten, die im Rahmen dieser Vereinbarung verarbeitet werden, aus einem Land innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums in ein Land außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums übermittelt, so stellen die Parteien sicher, dass die personenbezogenen Daten angemessen geschützt werden. Zu diesem Zweck verwenden die Parteien, sofern nicht anders vereinbart, die von der EU genehmigten Standardvertragsklauseln für die Übermittlung personenbezogener Daten.

14. Allgemeine Bestimmungen

Vertraulichkeit: Jede Partei muss diesen Vertrag und die Informationen, die sie über die andere Partei und deren Geschäfte im Zusammenhang mit diesem Vertrag erhält ("vertrauliche Informationen"), vertraulich behandeln und darf diese vertraulichen Informationen nicht ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei verwenden oder offenlegen, es sei denn:

eine Offenlegung ist gesetzlich vorgeschrieben oder die betreffenden Informationen sind bereits öffentlich bekannt.

Bekanntmachungen: Alle Mitteilungen im Rahmen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform und werden persönlich, per Post oder per E-Mail an die in der Überschrift dieses Vertrages angegebene Adresse bzw. E-Mail-Adresse oder an eine andere, von den Parteien mitgeteilte Adresse zugestellt.

15. Geltendes Recht und Gerichtsstand

Diese Vereinbarung unterliegt deutschem Recht und ist nach diesem auszulegen. Alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag ergeben, werden nach der Schiedsgerichtsordnung der Internationalen Handelskammer von einem oder mehreren gemäß dieser Ordnung ernannten Schiedsrichtern endgültig entschieden. Scheitert das Schiedsverfahren, so werden alle Streitigkeiten durch das zuständige Gericht in Nürnberg endgültig entschieden.